Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006243/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Mario Borghezio (EFD)
Betrifft: Wem gehört der Euro aus juristischer Sicht?
Derzeit findet auf internationaler Ebene eine wissenschaftliche Diskussion darüber statt, wem unsere Währung eigentlich gehört. Diese Besitzfrage ist grundlegend für das gesamte Währungssystem, da sie sich zum Zeitpunkt der Währungsausgabe stellt.
Derzeit ist nicht klar, wer in der Phase des Bargeldumlaufs des Euro Gläubiger und wer Schuldner ist, wobei die Völker Europas jedoch das gute Recht haben, zu erfahren, ob sie als Eigentümer „Gläubiger“ oder als Nicht-Eigentümer „Schuldner“ sind für einen Wert, der der gesamten Euro-Geldmenge entspricht, die in Umlauf gebracht wird.
Kann die Kommission daher klar und endgültig Auskunft darüber erteilen, wem der Euro juristisch gesehen zum Zeitpunkt seiner Ausgabe gehört?
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